ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Einführung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem internationalen Versicherungsvermittler (nachfolgend „Versicherungsvermittler“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Versicherungsnehmer“ genannt) in Bezug auf die Erbringung von Versicherungsvermittlungsdiensten. Diese Bedingungen gelten für alle vom Versicherungsvermittler dem Versicherungsnehmer angebotenen Versicherungen und Dienstleistungen.

2. Definitionen

2.1 „Versicherungsvermittler“ bezeichnet den internationalen Versicherungsvermittler mit Sitz in Österreich, der von der zuständigen Aufsichtsbehörde autorisiert und reguliert wird.

2.2 „Versicherungsnehmer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die Dienste des Versicherungsvermittlers zur Erlangung von Versicherungsschutz in Anspruch nimmt.

2.3 „Versicherungsgesellschaft“ bezeichnet den Versicherungsanbieter, bei dem der Versicherungsvermittler Versicherungsverträge für den Versicherungsnehmer abschließt.

2.4 „Versicherungspolice“ bezeichnet den Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Versicherungsvermittler erbringt Versicherungsvermittlungsdienste für den Versicherungsnehmer, einschließlich der Beratung zu geeignetem Versicherungsschutz, des Abschlusses von Versicherungsverträgen mit Versicherungsgesellschaften, der Unterstützung bei der Schadensabwicklung und der Unterstützung bei Vertragsverlängerungen.

3.2 Der Versicherungsvermittler handelt im Auftrag des Versicherungsnehmers und wird bei der Erbringung der Vermittlungsdienste angemessene Sorgfalt, Fähigkeiten und Sorgfalt walten lassen.

3.3 Der Versicherungsvermittler haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Versicherungsgesellschaft, einschließlich der Annahme, Ablehnung oder Regulierung von Schadensfällen, da diese Entscheidungen ausschließlich im Ermessen der Versicherungsgesellschaft liegen.

4. Offenlegungspflicht

4.1 Der Versicherungsnehmer ist dafür verantwortlich, genaue und vollständige Informationen über das zu versichernde Risiko bereitzustellen. Die Nichtoffenlegung wesentlicher Informationen kann dazu führen, dass die Police ungültig wird oder Ansprüche abgelehnt werden.

4.2 Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsvermittler unverzüglich über Änderungen der Umstände informieren, die den Versicherungsschutz beeinflussen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Adresse, des Berufs oder der Schadenshistorie.

5. Versicherungspolicen

5.1 Der Versicherungsvermittler wird sich bemühen, Versicherungspolicen zu beschaffen, die den Anforderungen des Versicherungsnehmers auf Grundlage der bereitgestellten Informationen entsprechen. Der Versicherungsvermittler garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit oder Eignung einer bestimmten Versicherungspolice.

5.2 Die Bedingungen, Konditionen und Prämien der Versicherungspolicen werden ausschließlich von der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Der Versicherungsvermittler stellt dem Versicherungsnehmer die notwendigen Informationen zu den Bedingungen und Konditionen der Versicherungspolicen zur Verfügung.

5.3 Der Versicherungsnehmer erkennt an, dass die Versicherungspolicen den von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Bedingungen unterliegen. Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, die Bedingungen und Konditionen der Versicherungspolicen zu überprüfen und zu verstehen.

6. Prämien und Zahlungen

6.1 Die in den Angeboten des Versicherungsvermittlers angegebenen Prämien sind vorläufig und dienen nur zu Informationszwecken. Die endgültige Prämienfestsetzung erfolgt nach Abschluss eines Gesundheitsfragebogens und eines gründlichen medizinischen Underwriting-Prozesses durch die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer erhält ein endgültiges Angebot nach Abschluss des Gesundheitsfragebogens und des medizinischen Underwriting. Der gesamte Angebotsprozess, einschließlich der angegebenen Prämien, ist unverbindlich, bis das endgültige Angebot auf Grundlage der Ergebnisse des Gesundheitsfragebogens und des medizinischen Underwriting bereitgestellt wird.

6.2 Der Versicherungsnehmer zahlt die Prämien und sonstigen Gebühren, die für die Versicherungspolicen von der Versicherungsgesellschaft festgelegt werden. Der Versicherungsvermittler stellt dem Versicherungsnehmer die notwendigen Zahlungsanweisungen zur Verfügung.

6.3 Der Versicherungsnehmer muss die Prämienzahlungen bis zum von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Fälligkeitsdatum leisten. Nicht rechtzeitige Zahlungen können zur Kündigung oder Nichtverlängerung der Versicherungspolicen führen.

7. Schadensfälle

7.1 Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsvermittler unverzüglich über jeden Verlust oder Schadenfall informieren, der von den Versicherungspolicen abgedeckt sein könnte. Der Versicherungsvermittler unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Einreichung des Schadensfalls bei der Versicherungsgesellschaft und gibt notwendige Anweisungen während des Schadensprozesses.

7.2 Der Versicherungsnehmer erkennt an, dass die Versicherungsgesellschaft das alleinige Ermessen hat, Ansprüche auf Grundlage der Bedingungen der Versicherungspolicen anzunehmen oder abzulehnen.

7.3 Der Versicherungsvermittler haftet nicht für Verzögerungen, Ablehnungen oder Schadensregulierungen durch die Versicherungsgesellschaft.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Der Versicherungsvermittler behandelt alle vom Versicherungsnehmer bereitgestellten Informationen vertraulich und verwendet sie nur zum Zweck der Erbringung von Versicherungsvermittlungsdiensten, wie gesetzlich vorgeschrieben oder mit Zustimmung des Versicherungsnehmers.

8.2 Der Versicherungsvermittler trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Sicherheit der Informationen des Versicherungsnehmers und hält die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften ein.

8.3 Der Versicherungsnehmer erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte Informationen, wie Schadensdaten, zur Bearbeitung von Schadensfällen oder zur Verwaltung der Versicherungspolicen an die Versicherungsgesellschaft weitergegeben werden müssen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Der Versicherungsvermittler haftet nicht für Verluste, Schäden oder Haftungen, die aus oder im Zusammenhang mit den Versicherungspolicen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Annahme, Ablehnung oder Regulierung von Schadensfällen durch die Versicherungsgesellschaft.

9.2 Die Haftung des Versicherungsvermittlers, falls vorhanden, für Ansprüche oder Schäden, die sich aus der Erbringung von Versicherungsvermittlungsdiensten ergeben, ist auf die vom Versicherungsnehmer für diese Dienstleistungen gezahlten Gebühren beschränkt.

9.3 Der Versicherungsvermittler haftet nicht für indirekte, beiläufige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, die aus oder im Zusammenhang mit den Versicherungspolicen oder der Erbringung von Vermittlungsdiensten entstehen.

10. Kündigung

10.1 Jede Partei kann die Vermittlungsdienste durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Alle noch bestehenden Verpflichtungen oder Rechte der Parteien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung oder Ausübung gültig.

10.2 Der Versicherungsnehmer erkennt an, dass die Kündigung der Vermittlungsdienste nicht automatisch zur Kündigung der Versicherungspolicen führt. Der Versicherungsnehmer ist dafür verantwortlich, die Versicherungsgesellschaft separat zu benachrichtigen, wenn er seine Versicherungspolicen kündigen oder ändern möchte.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

11.1 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von Österreich und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

11.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Erbringung von Versicherungsvermittlungsdiensten ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Österreich.

12. Gesamtvereinbarung

12.1 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsnehmer dar und ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Verhandlungen oder Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand.

Durch die Inanspruchnahme der Dienste des Versicherungsvermittlers erkennt der Versicherungsnehmer an und erklärt sich damit einverstanden, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.